Volksbegehren-Urteil: Fiasko für den Senat, Sieg für die direkte Demokratie Verfassungsgerichtshof bestätigt Haltung der FDP-Fraktion
Björn Jotzo, stellvertretender Vorsitzender und innenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin, erklärt:
„Das heutige Urteil des Verfassungsgerichtshofes ist ein Sieg für die direkte Demokratie. Mit der Verabschiedung des Gesetzes über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid wollte das Parlament schließlich den Bürgern möglichst breite Beteiligungs- und Entfaltungsmöglichkeiten einräumen. Für die FDP-Fraktion war stets klar: Wenn man direkte Demokratie ernst nimmt, gehören dazu selbstverständlich auch budgetrechtliche Kompetenzen für die Bürger.
Schon am 2. März habe ich Innensenator Körting im Innenausschuss darauf hingewiesen, dass er mit seiner Auffassung vor dem Verfassungsgerichtshof scheitern würde. Die Ablehnung der beiden Volksbegehren durch den Senat war falsch.
Die FDP-Fraktion sieht sich durch das heutige Urteil in ihrer Haltung vollumfänglich bestätigt. Ich fordere den Senat auf, jetzt endlich eine zügige Durchführung der Volksbegehren ermöglichen und in Zukunft den Bürger in der Ausübung seiner verfassungsmäßigen Rechte nicht länger zu behindern!"
Björn M. Jotzo | Charlottenburg/Wilmersdorf
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